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Wei­ter­bil­dung zur Kin­der­schutz­fach­kraft gemäß § 8a SGB VIII

Die Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me wird gefördert über den Euro­päi­schen Sozi­al­fonds ESF. In der Qua­li­fi­zie­rung erwerben die Teilnehmer*innen Hand­werks­zeug, das sie dabei unter­stützt, Kin­des­wohl­ge­fähr­dung schneller zu erkennen, richtig ein­zu­schät­zen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um pro­fes­sio­nell handeln zu können. Dafür erwerben sie recht­li­che, psy­cho­lo­gi­sche, päd­ago­gi­sche sowie metho­di­sche Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten und erhalten einen umfas­sen­den Überblick über die Hilfs­an­ge­bo­te und Ver­net­zungs­mög­lich­kei­ten in ihrer Region.

Fähigkeiten

Gepostet am

6. Oktober 2021